Alter St.-Matthäus-Kirchhof

Grabpatenschaften

Kosten/Musterverträge

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Was kostet ein Patengrab?

Restaurierungskosten

Die Kosten für die Übernahme einer Grabpatenschaft variieren abhängig von der Größe und dem aktuellen Zustand des Patengrabes, aber auch von der Entscheidung, ob lediglich Restaurierungsmaßnahmen zur Sicherung des momentanen Bestandes oder eine vollständige, originalgetreue Rekonstruktion angestrebt wird.
Eine Kurzbeschreibung des Restaurierungsbedarfs mit Schätzkosten wurde im Juni 2008 für jedes Patengrab ermittelt durch die Firma Steinfest - Werkstatt für Steinrestaurierung. Diese Angaben dienen lediglich einer ersten Orientierung hinsichtlich der zu erwartenden Erhaltungskosten, sind unverbindlich und ohne Gewähr. Wir weisen darauf hin, dass bei konkretem Interesse an der Übernahme einer Grabpatenschaft ein gesondertes, ausführliches Angebot eines Restaurators, Architekten oder Steinmetzbetriebes eingeholt werden muss.
Im Einzelfall besteht die Möglichkeit einer Bezuschussung der Restaurierungskosten durch das Landesdenkmalamt Berlin. Die steuerliche Absetzbarkeit der Aufwendungen ist unter Umständen ebenfalls möglich.

Nutzungsrechte erwerben

Wenn Sie nicht nur die Restaurierung eines historischen Grabmals übernehmen möchten, sondern das Patengrab im Bestattungsfall auch selbst nutzen möchten, können Sie das Nutzungsrecht an der Grabstätte erwerben. Die Nutzungsgebühren richten sich nach der aktuellen Friedhofsgebührenordnung. Patengräber sind sogenannte Wahlgrabstätten. Das Nutzungsrecht beginnt mit dem Tag der ersten Beisetzung und dauert 20 Jahre. Nach Ablauf von 20 Jahren kann das Nutzungsrecht verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass in der Regel mit der ersten Beisetzung die Nutzungsgebühren für die gesamte Grabanlage anfallen, abhängig von der Anzahl aller vorhandenen Sarg- oder Urnenbeisetzungsmöglichkeiten.

Grabpflege

Für die gärtnerische Pflege der Grabstelle können Sie bei der Kirchhofsverwaltung Grabpflegeleistungen beauftragen oder selbst tätig werden. Eine zur Grabanlage passende Bepflanzung nach denkmalhistorischen Vorbildern wäre der wünschenswerte Idealfall. Zu den verschiedenen Möglichkeiten der gärtnerischen Gestaltung beraten wir Sie gerne.

Musterverträge

Für die Erhaltung von Grabmalen und Grabstätten werden mit der Kirchhofsverwaltung Patenschaftsverträge abgeschlossen, in dem sich der Pate/die Patin zur denkmalgerechten Instandsetzung und laufenden Unterhaltung von Grabmal und Grabstelle verpflichtet. Im Gegenzug wird dem Paten/der Patin das Grab bis zur ersten Beisetzung ohne Nutzungsgebühren überlassen.

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